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   BGH, 22.02.2022 - 6 StR 493/21   

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https://dejure.org/2022,6086
BGH, 22.02.2022 - 6 StR 493/21 (https://dejure.org/2022,6086)
BGH, Entscheidung vom 22.02.2022 - 6 StR 493/21 (https://dejure.org/2022,6086)
BGH, Entscheidung vom 22. Februar 2022 - 6 StR 493/21 (https://dejure.org/2022,6086)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 32 StGB
    Versuchtes Tötungsdelikt; Zweifelssatz (keine Feststellbarkeit von Chronologie und konkretem Geschehensablauf der Ereignisse bei einem dynamischen Geschehen; gegenseitig zugefügte potenziell lebensgefährliche Verletzungen); Notwehr (Notwehrlage; Gegenwärtigkeit des ...

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 55 StPO, § 32 StGB

  • Wolters Kluwer

    Freispruch wegen möglicher Notwehr auf Grundlage des Zweifelssatzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 55 ; StGB § 32
    Freispruch wegen möglicher Notwehr auf Grundlage des Zweifelssatzes

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.08.2004 - 4 StR 236/04

    Beweiswürdigung (Anforderungen an einen rechtskräftigen Freispruch;

    Auszug aus BGH, 22.02.2022 - 6 StR 493/21
    b) Hiervon ausgehend hat das Landgericht unter Anwendung des Zweifelssatzes (vgl. BGH, Urteil vom 26. August 2004 - 4 StR 236/04, NStZ 2005, 85) rechtsfehlerfrei eine Notwehr (§ 32 StGB) des Angeklagten für möglich gehalten.
  • BGH, 16.03.2023 - 4 StR 252/22

    Erfolglose Revision gegen Freispruch vom Vorwurf des Totschlags

    Da es nicht zu klären vermochte, welche konkreten Absichten der Geschädigte nach dieser Ohrfeige hegte, und es an objektiven Anhaltspunkten für die Annahme fehlte, "der aggressive Geschädigte habe sich auf einen einzigen Schlag beschränken wollen", ist es in Anwendung des Zweifelssatzes jeweils von der für den Angeklagten günstigsten Möglichkeit ausgegangen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 21. März 2017 ? 1 StR 486/16, StV 2018, 727, 730; Urteil vom 26. August 2004 ? 4 StR 236/04, NStZ 2005, 85, 86; siehe auch BGH, Urteil vom 22. Februar 2022 ? 6 StR 493/21 Rn. 12).
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